Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht und untersucht vor allem den Teilnahmeantrag. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des VwGH aus dem Jahr 2006. Untersucht wird, wer einen Teilnahmeantrag für das Nachprüfungsverfahren stellen muss. Er kommt zu dem Schluss, dass der durch die Zuschlagsentscheidung Begünstigte einen solchen nicht stellen muss, um Partei im Nachprüfungsverfahren zu sein.

