Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Angebot, sowie allfälligen Mängeln des Angebots. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamts aus dem Jahr 2005. Untersucht wird die Frage der Behebung eines Mangels und die Frage der Behebbarkeit eines Mangels bei Wertsteigerung.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002; § 163 BVergG 2002; § 166 BVergG 2002

