Zusammenfassung: Eine Vorfrage ist ein Rechtsfrage, die für die Entscheidung in der Hauptfrage, essentielle ist. Wird der Widerruf in einem Nachprüfungsverfahren bekämpft, dann liegt darin auch gleichzeitig ein Grund für die Wiederaufnahme.
Rechtsgrundlagen: § 69 AVG; § 105 BVergG 2002

