Zusammenfassung: Der Agrarmarkt Austria ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinnes des Gesetzes. Alle Voraussetzungen sind erfüllt, insbesondere liegt eine Einrichtung öffentlichen Rechts vor.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 Z 2 BVergG 2002; § 171 BVergG 2002; § 25 AMA_Gesetz; § 26 AMA-Gesetz

