Zusammenfassung: Die Definition eines Dienstleistungsauftrags ist wichtig, um festzustellen, wann ein solcher vorliegt. Erforderlich für das Vorliegen eines solchen ist die Entgeltlichkeit.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Die Definition eines Dienstleistungsauftrags ist wichtig, um festzustellen, wann ein solcher vorliegt. Erforderlich für das Vorliegen eines solchen ist die Entgeltlichkeit.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 BVergG 2002
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