Zusammenfassung: Die Auslegung einer Ausschreibung ist essentielle, insbesondere für die Angrenzung zu Alternativangeboten. Teilleistungen müssen auch genau festgelegt werden.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 BVergG 2002
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Auslegung einer Ausschreibung ist essentielle, insbesondere für die Angrenzung zu Alternativangeboten. Teilleistungen müssen auch genau festgelegt werden.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 BVergG 2002
Schlagwörter:
