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Anwendung der Zuschlagskriterien ist nachvollziehbar darzustellen, um gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen

VergaberechtRPA (Index) 2005/36RPA (Index) 2005, 312 Heft 5 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Der Auftraggeber ist an die Ausschreibung gebunden. Dies gilt auch für die Zuschlagskriterien. In dieser Hinsicht muss er dies auch in nachvollziehbarer Weise darstellen, damit sich gerichtlich überprüft werden können.

Rechtsgrundlagen: § 4 BVergG 2002

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