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Beim Ersatz der Pauschalgebühr ist zwischen Provisorial- und Nachprüfungsverfahren zu unterscheiden

VergaberechtRPA (Index) 2005/34RPA (Index) 2005, 311 Heft 5 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Wesentlich ist der Ersatz von Pauschalgebühren. IN dieser Hinsicht muss man aber eine Unterscheidung vornehmen zwischen dem Nachprüfungsverfahren und dem Provisorialverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 177 BVergG 2002

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