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Keine vertiefte Angebotsprüfung bei unauffälligen Preisen

VergaberechtRPA (Index) 2005/30RPA (Index) 2005, 310 Heft 5 v. 1.9.2005

§ 93 BVergG 2002§ 76 Abs 2 AVG; § 3 VVG

Es muss grundsätzlich jedes Angebot genau überprüft werden. Dann kann der Auftraggeber eine Entscheidung bezüglich des Zuschlags fällen. Die Angebotsprüfung muss aber nicht in sehr vertiefender Weise erfolgen, wenn der Preis einen Angebots nicht weiter auffällt.

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