§ 93 BVergG 2002§ 76 Abs 2 AVG; § 3 VVG
Es muss grundsätzlich jedes Angebot genau überprüft werden. Dann kann der Auftraggeber eine Entscheidung bezüglich des Zuschlags fällen. Die Angebotsprüfung muss aber nicht in sehr vertiefender Weise erfolgen, wenn der Preis einen Angebots nicht weiter auffällt.

