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Vergabekontrolle zur Abhaltung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet

VergaberechtRPA (Index) 2005/29RPA (Index) 2005, 310 Heft 5 v. 1.9.2005

Art 6 EMRK; Art 133 Abs 4 B-VG

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens muss eine mündliche Verhandlung stattfinden. Dies gilt auch für das Kontrollverfahren. Es handelt sich um Art 6 EMRK.

VfGH 23.06.2005, B 840/03

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