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Rechtssprechung des BVA und Verwaltungspraxis des BMLV kein Wiedereinsetzungsgrund

VergaberechtRPA (Index) 2005/32RPA (Index) 2005, 311 Heft 5 v. 1.9.2005

§ 177 BVergG 2002

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zulässig, wenn ein unabwendbares oder unvorhersehbares Ereignis eingetreten ist. Vertraut die Partei auf die Richtigkeit eines Bescheides, so stellt dies kein solches Ereignis dar.

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