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Bindungswirkung eines BVA-Bescheides

VergaberechtRPA (Index) 2005/43RPA (Index) 2005, 315 Heft 5 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Ein Angebot, das vom Bundesvergabeamt für nichtig erklärt wurde, ist auszuscheiden. An diese Entscheidung ist die Behörde gebunden.

Rechtsgrundlagen: § 174 BVergG 2002

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