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Keine zwingende Befassung der NÖ Schlichtungsstelle

VergaberechtRPA (Index) 2005/15RPA (Index) 2005, 253 Heft 4 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Das Schlichtungsverfahren ist eine Vorstufe zum Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren. Zwingend muss einen Schlichtungsstelle aber nicht befasst werden.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 3 NÖVergNG; § 11 NÖVergNG; § 20 Z 13 BVergG 2002

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