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Zuschlagsentscheidung als Anfechtungsgegenstand

VergaberechtRPA (Index) 2005/16RPA (Index) 2005, 254 Heft 4 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Zuschlagsentscheidung kann angefochten werden. Dies vor allem dann, wenn ein Mangel vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 VlbgVergNG; § 100 BVergG 2002;

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