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Verlängerung der Stillhaltefrist bei verspäteter Auskunftserteilung

VergaberechtRPA (Index) 2005/17RPA (Index) 2005, 254 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 100 BVergG 2002

Der Auftraggeber darf innerhalb der Stillhaltefrist den Zuschlag nicht erteilen. Wenn die Auskunftserteilung zu spät erfolgt, verlängert sich außerdem die Stillhaltefrist.

VfGH 06.06.2005, B 76/04

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