vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bewertung von Sportschuhen mittels Schulnoten erspart nicht verbale Begründung der Zuschlagsentscheidung

VergaberechtRPA (Index) 2005/18RPA (Index) 2005, 254 Heft 4 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Begründung für die Erteilung des Zuschlags muss mündlich jedenfalls erfolgen. Auch eine Bewertung der Angebote in Form von Schulnoten kann eine verbale Begründung nicht ersetzen.

Rechtsgrundlagen: § 95 Abs 1 BVergG 2002; § 99 Abs 2 BVergG 2002

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!