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UVP nach deutschem Recht nicht einschlägige Referenz

VergaberechtRPA (Index) 2005/19RPA (Index) 2005, 255 Heft 4 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Anforderungen der Ausschreibung müssen beachtet werden und es darf von ihnen nicht abgewichen werden. Nach deutschem Recht wird allerdings die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht als Referenz, also Kriterium, behandelt.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 67 BVergG 2002; § 91 BVergG 2002

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