Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Materie der Sektorentätigkeit und die Frage, wann die Sektorenrichtlinie anzuwenden ist. Der Autor behandelt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2005. Untersucht wird der Auftrag, die Ausübung der Tätigkeit und Bereiche des Wettbewerbs.

