Zusammenfassung: Die Voraussetzungen, um öffentlicher Auftraggeber zu sein, müssen erfüllt sein. Die Akademie der Wissenschaft erfüllt die Erfordernisse und ist daher öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Gesetzes.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 BVergG 2002; § 174 BVergG 2002

