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Auftraggebereigenschaft der Akademie der Wissenschaft und deren Tochter

VergaberechtRPA (Index) 2005/26RPA (Index) 2005, 257 Heft 4 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Voraussetzungen, um öffentlicher Auftraggeber zu sein, müssen erfüllt sein. Die Akademie der Wissenschaft erfüllt die Erfordernisse und ist daher öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Gesetzes.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 BVergG 2002; § 174 BVergG 2002

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