Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Widerruf im rahmen des Vergabeverfahrens und untersucht vor allem den zwingenden Widerruf. Dies insbesondere in Zusammenhang mit der notwendigen Kostenschätzung. Der Autor behandelt zur Darlegung der Materie eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2005, in der dieses zur Ansicht gelangt, dass bei Unterschreiten der Kostenschützung ein zwingender Widerruf zu erfolgen hat.

