Zusammenfassung: der Beitrag widmet sich dem Referenzzeitrum im Vergabeverfahren. Untersucht werden die Folgen bei Nichtbeachtung dieses Zeitraums. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2005.
Rechtsgrundlagen: § 57 BVergG

