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BVA: Einrechnung der Eventualpositionen in die Gesamtssumme stellt keinen Rechenfahler im Sinne des BVergG dar

VergaberechtEtlinger, MichaelRPA (Index) 2005, 242 - 245 Heft 4 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Materie der Gesamtsumme, beziehungsweise des Gesamtangebotspreises. Der Autor behandelt zur Darstellung des Themas eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2005. Erörtert wird vor allem die Frage, wann ein Rechenfehler vorliegt und wie Eventualpositionen einzurechnen sind.

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