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Auftraggeber trifft Pflicht zum Ausscheiden

VergaberechtRPA (Index) 2005/22RPA (Index) 2005, 256 Heft 4 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Wenn in den Bestimmungen zur Ausschreibung spezielle Regelungen und Fälle der Ausscheidung eines Bieters enthalten sind, dann ist der Auftraggeber daran gebunden. Er ist dann verpflichtet eine Ausscheidung vorzunehmen.

Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002; § 163 BVergG 2002

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