Zusammenfassung: Wenn in den Bestimmungen zur Ausschreibung spezielle Regelungen und Fälle der Ausscheidung eines Bieters enthalten sind, dann ist der Auftraggeber daran gebunden. Er ist dann verpflichtet eine Ausscheidung vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002; § 163 BVergG 2002

