Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Verhältnis Ausschreibung und Angebot. Der Autor beschreibt zur Darlegung dieses Themas eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Untersucht wird die Bindung des Auftraggeber an die Ausschreibung, wenn er die einzelnen Angebote bewertet.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 67 BVergG 2002; § 99 BVergG 2002; § 174 BVergG 2002

