Zusammenfassung: Der Beitrag erörtert die Themen der Ausschreibungsbestimmungen und der Alternativangebote. Dies vor allem in Hinsicht auf den technischen Bereich. Die Autoren beschreiben zur Darlegung der Materie eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Es geht um die Zulässigkeit von technischen Alternativangeboten und die Muss-Kriterien im Bezug auf die Ausschreibung.

