Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Auswahl der Bieter und die dabei zulässigen Mittel. Der Autor beschreibt zur Darlegung des Rechtsproblem eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Erörtert wird die Auswahl per Los, die frage der Zulässigkeit und der Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Bieter.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 3 BVergG 2002; § 21 BVergG 2002; § 35 BVergG 2002; Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG

