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Keine bescheidmäßige Feststellung des Schadens durch BVA

VergaberechtRPA (Index) 2005/9RPA (Index) 2005, 131 Heft 2 v. 1.3.2005

§ 113 BVergG 1997

das Bundesvergabeamt ist nicht verpflichtet eine bescheidmäßige Feststellung über den finanziellen Schaden eines Bieters vorzunehmen. Es kann bloß die Rechtswidrigkeit der Zuschlagserteilung an einen Bieter feststellen.

VfGH 27.09.2004, B 968/02

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