§ 113 BVergG 1997
das Bundesvergabeamt ist nicht verpflichtet eine bescheidmäßige Feststellung über den finanziellen Schaden eines Bieters vorzunehmen. Es kann bloß die Rechtswidrigkeit der Zuschlagserteilung an einen Bieter feststellen.
VfGH 27.09.2004, B 968/02

