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keine gesonderte Feststellung der Nichtanwendbarkeit des BVergG durch BVA

VergaberechtRPA (Index) 2005/10RPA (Index) 2005, 132 Heft 2 v. 1.3.2005

§ 113 BVergG 1997

das Bundesvergabeamt ist nicht verpflichtet mit Bescheid festzustellen, dass das Bundesvergabegesetz nicht anwendbar ist. Es liegt keine gesetzliche Zuständigkeit vor. Ein Eventualbegehren durch den Beschwerdeführer wäre aber möglich gewesen.

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