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Eo Ipso Übergleiten vom Nichtigerklärungsverfahren in das Feststellungsverfahren nach BVergG 1997

VergaberechtRPA (Index) 2005/11RPA (Index) 2005, 132 Heft 2 v. 1.3.2005

§ 117 Abs 3 BVergG 1997

Das Bundesvergabeamt, kann einen Antrag der auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers gerichtet ist, durch eine Feststellung entscheiden. Dies ist insofern zulässig, weil der Antrag auf Nichtigerklärung auch so zu verstehen ist, dass das BVA feststellen soll, ob die Zuschlagsentscheidung rechtswidrig war oder nicht.

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