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Bereitstellen von Eisenbahninfrastruktur jedenfalls nach BVergG 1997 keine Sektorentätigkeit

VergaberechtRPA (Index) 2005/12RPA (Index) 2005, 132 Heft 2 v. 1.3.2005

§ 84 Abs 2 Z 3 BVergG 1997

Das Bereitstellen von Netzinfrastruktur, dh hier Eisenbahninfrastruktur, ist kein Betreiben im Sinne des Sektorenrichtline. In diesem Sinne liegt keine Sektorentätigkeit vor.

VfGH 27.09.2004, B1506/02

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