§ 99 BVergG 1997; § 104 BVergG 1997
Die Beschwerdeführer sahen sich dadurch in Rechten Verletzt, dass im Senat des Bundesvergabeamtes Funktionäre der WKÖ vertreten waren. Eine solche Mitwirkung ist aber nicht verfassungswidrig.
§ 99 BVergG 1997; § 104 BVergG 1997
Die Beschwerdeführer sahen sich dadurch in Rechten Verletzt, dass im Senat des Bundesvergabeamtes Funktionäre der WKÖ vertreten waren. Eine solche Mitwirkung ist aber nicht verfassungswidrig.
