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Nichtigerklärung einzelner Ausschreibungsbestimmungen erfordert nicht Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung

VergaberechtRPA (Index) 2005/7RPA (Index) 2005, 131 Heft 2 v. 1.3.2005

§ 117 BVergG 1997

Teile der Ausschreibung können nichtig erklärt werden. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die gesamte Ausschreibung für nichtig erklärt werden muss.

VfGH 27.09.2004 B 533/02

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