§ 133 BVergG 1997
Ein Feststellungsantrag kann nicht hinsichtlich von Rechtsfragen begehrt werden. Ein solches ist dann unzulässig.
VfGH 27.09.2004 B 533/02
§ 133 BVergG 1997
Ein Feststellungsantrag kann nicht hinsichtlich von Rechtsfragen begehrt werden. Ein solches ist dann unzulässig.
VfGH 27.09.2004 B 533/02
