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Pflicht zur Beendigung vergaberechtswidrig geschlossener Verträge?

VergaberechtRPA (Index) 2005/3RPA (Index) 2005, 130 Heft 2 v. 1.3.2005

Art 8 RL 92/50/EWG ; Art 226 EG; Art 228 EG

Es liegt die Pflicht vor, Verträge, die vergaberechtswidrig geschlossen wurde, zu beenden. Ansonsten liegt eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts vor. Dies wiederum, kann zu einer Vertragsverletzungsklage führen.

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