Art 6 RL 93/36/EG ; Art 7 RL 93/37/EG
Die Recht im Bereich der Bauauftragsvergabe sind streng festgelegt und dürfen auch nur eng ausgelegt werden. Wenn der Preis im Angebot erhöht wird, kann dies eine Änderung der Bedingungen der Ausschreibung darstellen und ist daher genau zu prüfen. Die Wirksamkeit der Richtlinie muss beachtet werden.

