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Korrigierende Auslegung eines Antrags die Entscheidung für rechtswidrig zu erklären auf Nichtigerklärungsantrag

VergaberechtRPA (Index) 2005/1RPA (Index) 2005, 63 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 13 AVG

Der Antrag mit dem Begehren eine Entscheidung für rechtswidrig zu erklären, kann ausgelegt werden, als Nichtigerklärungsantrag. Insbesondere, da der Wunsch der Antragstellerin aus dem gesamten Inhalt des Antrags erkennbar war. Sie hat sich nur im Begriff vergriffen.

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