In der Richtlinie ist vorgesehen, dass ein Vertrag zwischen einer Gebietskörperschaft und einer Person, die von dieser rechtlich verschieden ist, möglich ist. Dies gilt auch für Verträge im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe.
In der Richtlinie ist vorgesehen, dass ein Vertrag zwischen einer Gebietskörperschaft und einer Person, die von dieser rechtlich verschieden ist, möglich ist. Dies gilt auch für Verträge im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe.
