Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, wann eine Erweiterungslieferung vorliegt und wann ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gerechtfertigt ist. Die Autorin beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des UVS Niederösterreich aus dem Jahr 2004. Zum Schluss gibt sie Praxistipps.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 3 BVergG 1997; § 25 Abs 2 Z 5 BVergG 2002

