Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; Art 2 RL 89/665/EWG
Der Beitrag untersucht den Widerruf einer Ausschreibung, insbesondere die Frage der Überprüfung eines Widerrufs. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2004. Erörtert wird, ob der Widerruf in einem Nachprüfungsverfahren überprüft und eventuelle auch aufgehoben werden kann. Auch die Anwendung der Rechtsmittelrichtlinie wird behandelt.

