Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Materie des Widerrufs der Ausschreibung im Vergabeverfahren. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Themas eine Entscheidung des Vergabekontrollsenats Wien aus dem Jahr 2004. Erörtert wird vor allem die Frage, ob der Vergabekontrollsenat Wien zur Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Widerrufs zuständig ist. Dies wird verneint.

