vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Relevanz der rechtswidrigen Entscheidung, kein Eingehen auf erst im Zuge des Nachprüfungsverfahrens behauptete (weitere) Ausscheidungsgründe

VergaberechtRPA (Index) 2004/69RPA (Index) 2004, 400 Heft 6 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Werden Ausscheidungsgründe erst im Nachprüfungsverfahren durch den Auftraggeber behauptet, dann kann das Bundesvergabeamt diese nicht berücksichtigen. Es kommt also nicht zum Ausscheiden des jeweiligen Bieters. Die Zuschlagsentscheidung müsste nichtig erklärt werden.

Rechtsgrundlagen: § 174 Abs 1 Z 2 BVergG 2002

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!