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Interessenabwägung einstweilig Verfügung: Berücksichtigung der Erfolgsaussichten im Hauptverfahren

VergaberechtRPA (Index) 2004/58RPA (Index) 2004, 275 Heft 4 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Bei der Erlassung einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines Vergabeverfahrens muss immer eine Interessenabwägung erfolgen. Auch die Aussichten auf Erfolg im Hauptverfahren müssen bedacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 171 Abs 1 BVergG 2002

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