Art 226 EG
Auch im Bereich des Vergaberechts ist eine Vertragsverletzungsklage nach dem Gemeinschaftsrecht zulässig. Dies solange die Verträge, die rechtswidrigerweise vergeben wurden, gelten. Dies entspricht der grundsätzlichen Fristenregelung.
Art 226 EG
Auch im Bereich des Vergaberechts ist eine Vertragsverletzungsklage nach dem Gemeinschaftsrecht zulässig. Dies solange die Verträge, die rechtswidrigerweise vergeben wurden, gelten. Dies entspricht der grundsätzlichen Fristenregelung.
