Der Rechtsschutz im Vergabeverfahren ist essentielle für die Bieter. Dies ist in der Rechtsmittelrichtlinie geregelt. Dazu gehört die Information über die Zuschlagsentscheidung und die Möglichkeit diese zu überprüfen.
EuGH 24.06.2004, Rs C-212/02, Kommission gegen Republik Österreich

