Zusammenfassung: Im Rahmen des Vergabeverfahrens können Nachprüfungsanträge gestellt werden. Mit diesen wird die Nichtigkeit der Zuschlagsentscheidung verlangt. Die Auslegung solcher Anträge muss zum Ziel haben das Begehren und Rechtschutzziel eindeutig herauszulesen.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 42 BVergG 2002; § 13 AVG

