Zusammenfassung: In § 174 BVergG wird ein wesentlicher Einfluss gefordert. Dieser ist nicht nur durch einzelne Rechtsverletzungen verwirklicht, sondern auch durch die Kumulation mehrerer.
Rechtsgrundlagen: § 174 Abs 1 Z 2 BVergG 2002
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Zusammenfassung: In § 174 BVergG wird ein wesentlicher Einfluss gefordert. Dieser ist nicht nur durch einzelne Rechtsverletzungen verwirklicht, sondern auch durch die Kumulation mehrerer.
Rechtsgrundlagen: § 174 Abs 1 Z 2 BVergG 2002
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