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Zuschlagsentscheidung trotz Fehler bei der Bekanntgabe anfechtbar

VergaberechtRPA (Index) 2004/36RPA (Index) 2004, 199 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss gemäß § 100 BVergG den Bietern seine Zuschlagsentscheidung bekannt geben. Dies muss er nach den Vorschriften des Gesetzes vornehmen. Allerdings ist die Zuschlagsentscheidung auch bei einem Fehler in der Bekanntmachung anfechtbar.

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 lit a sublit aa BVergG 2002; § 100 Abs 1 BVergG 2002; § 2 BVergG 2002

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