vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antrag auch vor Beginn der Anfechtungsfrist zulässig

VergaberechtRPA (Index) 2004/37RPA (Index) 2004, 200 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Gemäß § 169 BVergG muss der Antrag fristgerecht beim Bundesvergabeamt eingebracht werden. Die Bestimmungen für die Frist orientieren sich an den Regelungen des § 100 BVergG. Festgelegt wird durch die Formulierungen im Gesetz der Zeitpunkt des Endes der Frist, nicht der Fristbeginn.

Rechtsgrundlagen: § 169 Abs 1 Z 1 lit c BVergG 2002

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!