Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss im Rahmen des Vergabeverfahren die Bieter aussortieren und den besten Bieter auswählen. In diesem Sinne muss eine Angebotsprüfung erfolgen, die allerdings nach den Bestimmungen des Gesetzes zu erfolgen hat. Die Bieter dürfen nicht ungleich behandelt werden, jedes Angebot muss betrachtet werden und die Bewertung am Schluss darf nicht verfälscht werden.

