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Wegen nicht gleichzeitig, nachweislich und an alle Bieter erfolgter Bekanntgabe unwirksame Zuschlagsentscheidung und nichtiger Zuschlag

VergaberechtRPA (Index) 2004/31RPA (Index) 2004, 197 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss die Bieter von der Zuschlagsentscheidung verständigen. Dies muss gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes machen. Insbesondere müssen die Bieter gleichzeitig verständigt werden, erfolgt die Bekanntgabe nicht gleichzeitig, ist die Zuschlagsentscheidung unwirksam.

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